Die Herrschaft speiset zu Mittag gewöhnlich um 2 Uhr, wenn nicht anders bestimmt wird; die Zeit, wann gefrühstückt und zu Nacht gegessen werden soll, wierd[sic!] von der Herrschaft näher bestimmt.
Die Bedienten und Mädchen, so wie die Ackerleute frühstücken um 7 Uhr Morgens, zu Mittag wird um 12 Uhr und des Abends wird, nachdem um 7 Uhr das Abendgebet in der Kapelle beendet ist, gegessen.
Wer von den Leuten ohne Grund, und namentlich des Sonntags ausbleibt, dem soll nicht mehr aufgetischt werden. Diejenigen, welche ausgeschickt werden und zur Esszeit nicht wieder zurück seyn können, sollen die Haushälterin ersuchen das Essen für sie aufbewahren zu lassen.
Für die Lieferung der Gemüse und anderen Sachen aus dem Garten zur Küche muß der Gärtner sorgen. Die Köchin hat die Gemüse p.p., welche sie für die Herrschaft haben will, zu bestimmten und mit dem Gärtner dieserhalb Rücksprache zu nehmen. Für die Leute bleibt dies indeß dem Gärtner überlassen, jedoch ist es gut wenn Haushälterin und Gärtner hierüber Verabredung treffen.
Für Waschfrauen, wenn sie beköstigt werden, wird des Vormittags um 10 Uhr und des Nachmittags 4 Uhr jedesmal 2 Loth Kaffee gegeben, woran die sonstigen Mädchen die waschen helfen, Theil nehmen. Die Frauen erhalten dabei jede 2 Schnitten Butterbrod, jedes Mädchen nur eine Schnitte.
Die Leute erhalten in der Woche des Mittags Suppe, Gemüse und Fleisch. Am Dienstage und Donnerstage auch frische Suppe und Rindfleisch; desgleichen auch an Sonn- und Feiertagen. An letzteren Tagen wird auch noch ein zweites Fleisch als Beilage gegeben, welches entweder in Bratwürste, Kalbs- oder Hammelbraten oder auch noch in geräuchert Kalbkopffleisch bestehen kann.