Große Halle

In der großen Halle begegnen sich Landhaus und Gemeinde, allerdings betreten nicht viele Gemeindemitglieder das Landhaus. Trotzdem ist die Gemeinde eng mit dem Landhaus verbunden, auch wenn sich die Beziehungen zueinander mit der Zeit ändern.

1780 – 1830

Von Fürsorgepflicht und Frondiensten

Soziales Gefälle zwischen Herrschaft und Gemeinde

Schon die Größe des Landhauses zeugte von der Vorrangstellung der adligen Herrschaften gegenüber den Gemeindemitgliedern. Die Herrschaften verlangten Ehrerbietung und Respekt, sei es als Glückwunschgedicht der Gemeinde zur Hochzeit oder als williges Ableisten der festgelegten Frondienste. Jedoch führte diese Sonderstellung auch zu Verpflichtungen, denn die Menschen im Dorf erwarteten Beistand im Alltag: Die Herrschaften sollten ihre Fürsorgepflicht ernst nehmen, indem sie kranken Pächtern die Pachtzahlungen stundeten, bei schlechten Ernten einen Nachlass einräumten sowie das Speisen der Armen an christlichen Feiertagen übernahmen.

Nur wenige Gemeindemitglieder, darunter Pfarrer und Vorsteher, besuchten das Landhaus als geladene Gäste. Die meisten Menschen aus dem Dorf betraten es dagegen als Lieferant:innen, Tagelöhner:innen oder Bot:innen lediglich zum Erledigen ihrer Arbeit durch die Hintertür. Doch war die Gemeinde gegenüber der Herrschaft nicht wehrlos: Notfalls gingen die Menschen bis vor das höchste Gericht, um die Grenzen ihrer Felder oder angestammte Rechte zu verteidigen.

Illustration: Daniel Chodowiecki »Glück der Liebe«, Hochzeitsgedicht: BLHA Rep 37 Lübbenau 5096/3

Illustration: Daniel Chodowiecki »Glück der Liebe«, Hochzeitsgedicht: BLHA Rep 37 Lübbenau 5096/3

1880 – 1930

Vom Feste feiern und handfesten Streiten

Alte Traditionen trotz neuer Rechte

Zum Beginn des 20. Jahrhunderts besaßen die Gemeinden mehr Rechte und Pflichten als noch hundert Jahre zuvor. Deshalb traten deren Vertreter:innen selbstbewusster auf, sei es als Partner oder Gegner der Landhausbesitzer:innen. Doch vergaßen die Menschen im Dorf die alte Ordnung nicht, sowohl ihren Status als Untertanen als auch die Frondienste. Auch die Fürsorgepflicht der Herrschaft blieb in Erinnerung und existierte teils als Patronage für Kirche oder Schule weiter.

Geselligkeit und Konflikte folgten häufig direkt aufeinander: An einem Tag stritten Bürgermeister und Gutsverwalter darüber, ob die neue Stromleitung vor dem Landhaus verlaufen sollte – am nächsten Tag sendete derselbe Bürgermeister Glückwünsche zu Geburtstag oder Hochzeit der Hausbesitzerin.

Die brandenburgische Stadt Lieberose verschenkte dieses kunstvolle Buch an Dietrich und Hedwig von der Schulenburg zu Ehren ihrer Silberhochzeit am 1. Oktober 1897.

Glückwunschadresse anlässlich der Silbernen Hochzeit von Dietrich Graf von Schulenberg und Hedwig geb. von Saldern (1897) (Quelle: BLHA, Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 1519 ÜF)
Congratulations on the silver wedding of Dietrich Graf von Schulenberg and Hedwig von Saldern (1897) (Source: BLHA, Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 1519 ÜF)
Glückwunschadresse anlässlich der Silbernen Hochzeit von Dietrich Graf von Schulenberg und Hedwig geb. von Saldern (1897) (Quelle: BLHA, Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 1519 ÜF)
Glückwunschadresse; anlässlich der Silbernen Hochzeit von Dietrich Graf von Schulenberg und Hedwig geb. von Saldern (1897) (Quelle: BLHA, Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 1519 ÜF)

Glückwunschadresse anlässlich der Silbernen Hochzeit von Dietrich Graf von Schulenberg und Hedwig geb. von Saldern (1897) (Quelle: BLHA, Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 1519 ÜF)

Congratulations on the silver wedding of Dietrich Graf von Schulenberg and Hedwig von Saldern (1897) (Source: BLHA, Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 1519 ÜF)

Glückwunschadresse anlässlich der Silbernen Hochzeit von Dietrich Graf von Schulenberg und Hedwig geb. von Saldern (1897) (Quelle: BLHA, Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 1519 ÜF)

Glückwunschadresse; anlässlich der Silbernen Hochzeit von Dietrich Graf von Schulenberg und Hedwig geb. von Saldern (1897) (Quelle: BLHA, Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 1519 ÜF)

1945 – 1990

Von sozialer Gleichheit und gesellschaftlichen Erwartungen

Neue Beziehungen zwischen Landhaus und Gemeinde

Ab 1945 besaßen Landhausbesitzer:innen keine Vorrechte mehr. Doch während sie in Ostdeutschland meist enteignet wurden,  blieb ihr Einfluss in Westdeutschland teilweise erhalten – etwa durch großen Landbesitz oder als wichtiger Arbeitgeber. Zudem engagierten sich viele Besitzer:innen in ihrer Region, gehörten dem Gemeinderat an oder förderten Kulturangebote. Sie prägten so die Gestaltung des Ortes in ihrem Sinne. Dagegen erkannten Gemeinden Landhäuser als Sehenswürdigkeit, die die immer zahlreicheren Touristen anlocken konnten. Umso kritischer beäugten sie heruntergekommene Landhäuser und so manche Gemeinde ließ es sich viel Geld kosten, diese Häuser aufzukaufen und zu renovieren. Trotz vieler gesellschaftlicher und politischer Veränderungen, blieben zumindest in Westdeutschland Traditionen erhalten: So spielten noch vielerorts Musikkapellen zum Geburtstag der alten Herrschaft ein Ständchen vor dem Landhaus oder Eltern baten um eine adlige Patenschaft bei Tauffeiern.

Perspektiven

Tagelöhner

1800

Verwalter

1900

Bürgermeister

1970

Ein Fest zum Einzug

Johann Störrle, Tagelöhner

Morgen kommt die neue Herrschaft! Der junge Herr hat endlich geheiratet und will mit seiner Frau dauerhaft im Landhaus leben. Wir sollen alle unsere besten Kleider anziehen und uns im Spalier vor dem Landhaus aufstellen. Selbst der Verwalter probt schon seit Tagen ein Festgedicht für den Einzug. Wir sind alle ganz schön aufgeregt! Hoffentlich ist neue Herrschaft gnädiger als die alte.

Wir waren doch verabredet!

Joseph Behring, Verwalter

Seit einer halben Stunde warte ich schon auf den Bürgermeister! Ortstermin! Und das nur, weil der Gemeinderat gegen meine Empfehlung dafür gestimmt hat, dass die Gutswirtschaft sich in unseren Wäldern um alle Waldwege zu kümmern hat, selbst wenn diese von den Bauern aus dem Dorf genutzt werden! Ah, da kommen ja Herr Graf und der Bürgermeister. Er hat wohl noch den Glückwunsch der Gemeinde zur Geburt der jüngsten Tochter des Herrn Grafen überbracht.

Der Graf weiß es immer besser…

Manfred Schulz, Bürgermeister

Immer muss sich der alte Graf hier einmischen! Manchmal denke ich, der Gemeinderat besteht nur aus einer Person – dem Herrn Grafen von Klagenfeld. Nur weil der Geld hat, gehört ihm nicht die Welt! Gut, ich muss schon zugeben, ohne ihn hätten wir hier wohl noch immer keinen Bahnhof und ja, es stimmt auch, er spendet immer für das Schulfest. Das gehört sich eben so. Aber auf die Knie fall ich deswegen nicht mehr – die Zeiten sind vorbei! Ich bin immerhin der Bürgermeister.

Fazit

Das Landhaus steht für sich

Landhäuser und Gemeinden pflegten immer Beziehungen und hatten stets Erwartungen an die Rolle des anderen. Wenn auch die Vorrangstellung sowie die Fürsorgepflicht der herrschaftlichen Landhausbesitzer:innen ein Ende nahm, erinnerten Traditionen und Bräuche lange an die alte Zeit.

Bei einem Dorffest erscheint Johann Graf von Adelhausen. Wie würden Sie ihn ansprechen? So haben die Besucher:innen abgestimmt:

Hochwohlgeboren oder Graf von Adelhausen. Titel wurden zwar 1920 abgeschafft, aber er ist doch wirklich ein Graf.

Ganz egal, das ist ein Mensch wie jeder andere auch.

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